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Übergang in die allgemeine Schule

Schulwechsel in der Primarstufe

Je nach der individuellen Lern- und Sprachentwicklung ist in der Schuleingangsphase (SE) der Übergang in die Grundschule denkbar. Dies geschieht auf Vorschlag der Klassenkonferenz, in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten und der aufnehmenden Grundschule.

Durch ein sogenanntes „Praktikum“ (erfahrungsgemäß in der SE3) kann ein Wechsel des Förderortes erprobt werden. In Absprache mit der (wohnortsnahen) Grundschule nimmt das Kind dort ca. 2-3 Wochen am Unterricht teil. Die Lehrkraft der Förderschule Eickhorst steht dabei im engen Kontakt mit der Grundschullehrkraft und den Erziehungsberechtigten des Kindes, um einen stetigen Austausch zu gewährleisten. Die Möglichkeit des Wechsels in die Grundschule oder ein Verbleib an der Förderschule wird mit allen Beteiligten (nach dem Praktikum des Kindes) evaluiert.

Schuleingangsphase in der Förderschule Eickhorst Klassenstufe der Grundschule
nach der SE1 wechselt das Kind in die 2. oder 1. Klasse
nach der SE2 wechselt das Kind in die 2. oder 3. Klasse
nach der SE3 wechselt das Kind in die 3. Klasse

Schulwechsel nach der 4. Klasse in die Sekundarstufe

In Klasse 4 wird in einem Übergangsgutachten festgelegt, ob nach dem Wechsel in die Sekundarstufe weiterhin sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf erforderlich ist. Die Ravensberger Schule in Bielefeld unterrichtet Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe (5.-10.Klasse) mit dem Förderschwerpunkt Sprache (SQ).

Weiterhin besteht die Möglichkeit eine Schule des gemeinsamen Lernen im Kreis Minden-Lübbecke zu wählen.

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