Die Erziehungsberechtigten sollten bei der Schulanmeldung in der wohnortnahen Grundschule die sprachlichen Probleme ihres Kindes ansprechen und mit der dortigen Schulleitung die Fördermöglichkeiten der Grundschule erörtern. Wenn der Unterstützungsbedarf des Kindes mit den Förderangeboten der Grundschule nicht abgedeckt werden kann, können die Erziehungsberechtigten beim Schulamt des Kreises Minden-Lübbecke die Eröffnung eines Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beantragen (AO-SF Verfahren).
Dem Antrag sollten Gutachten und/oder Berichte von Ärztinnen und Ärzten, der logopädischen Praxis sowie nach Möglichkeit ein Bericht der Kita beigefügt werden.
Das Schulamt des Kreises Minden-Lübbecke entscheidet über die Eröffnung des AO-SF Verfahrens und beauftragt ggf. die Schule Eickhorst sowie die zuständige Grundschule mit der Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens.
Im Rahmen der Gutachtenerstellung überprüft eine Lehrkraft der Schule Eickhorst den Förderbedarf des Kindes gemeinsam mit einer Lehrkraft der zuständigen Grundschule. Die Überprüfung findet in der Regel bei Schulanfängern im Kindergarten und bei Schulkindern in
der Grundschule statt.Während eines Vormittages beobachten die Gutachter*innen das Kind in seinem gewohnten
Umfeld und führen Testverfahren durch, die vor allem Auskunft über den Entwicklungsstand
des Kindes in den Bereichen
– kognitive Entwicklung
– Lernverhalten
geben.
Im Anschluss an die Überprüfung findet ein Elterngespräch statt und die Ergebnisse der Diagnostik werden mit den Eltern erörtert. Gemeinsam wird besprochen, welche Unterstützungsbedarfe das Kind hat und in welcher Schule es optimal gefördert werden kann.
Für eine mögliche Aufnahme in die Schule Eickhorst ist entscheidend, ob der vorrangige sonderpädagogische Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache liegt.
Die Ergebnisse der Begutachtung werden im Rahmen eines Gutachtens schriftlich
zusammengefasst und dem Schulamt zugestellt. Die endgültige Entscheidung über den Unterstützungsbedarf und den Förderort obliegt dem
Schulamt.
Für eine individuelle Beratung oder einen Hospitationstermin in der Schule Eickhorst vereinbaren Sie bitte über das Sekretariat einen Termin mit der Schulleitung (Telefonnummer: 05703/51550)!
Erziehungsberechtigte und pädagogisches Fachpersonal können sich in der Schule Eickhorst individuell beraten lassen, Fragen stellen, das Gebäude anschauen und einen kleinen Einblick in Unterrichtssituationen bekommen.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit am „Tag der offenen Tür“ Informationen zum Konzept der Schule Eickhorst zu bekommen, eine Führung durch die Schule mitzumachen und individuelle Fragen zu stellen.
Der „Tag der offenen Tür“ findet einmal jährlich an einem Samstag im Herbst statt. Der Termin wird auf der Homepage der Schule bekannt gegeben und alle Kindertageseinrichtungen im Kreis Minden-Lübbecke erhalten eine rechtzeitig eine schriftliche Einladung, die sie an interessierte Eltern weitergeben können.