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Sprachheilpädagogischer Unterricht

Die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprache (SQ) werden in der Förderschule Eickhorst zielgleich zur allgemeinen Grundschule unterrichtet. Unterrichtsinhalte und die Stoffverteilung orientieren sich dabei an den Lehrplänen des Landes NRW sowie dem schulinternen Arbeitsplan der Schule. Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen die Schuleingangsphase – die erste und zweite Klasse – in drei Jahren (SE1-SE3) und verbleiben im Klassenverbund. Der Schwerpunkt des Unterrichts und der pädagogischen Arbeit liegt auf der Gestaltung von sprachheilpädagogischem Unterricht.

Sprachheilpädagogischer Unterricht umfasst auf Basis einer sprachlichen Förderdiagnostik organisierten Unterricht, um eine Schülerin oder einen Schüler mit eingeschränkter sprachlicher Handlungsfähigkeit mit dem Ziel der Prävention, Überwindung bzw. Besserung und Kompensation sprachlicher Defizite zu unterstützen (Reber & Schönauer-Schneider, 2022). Die Förderung aller Sprachebenen (Wortschatz, Grammatik, Aussprache und Kommunikationsverhalten) findet sowohl im Klassenverband als auch nach Möglichkeit im Kleingruppen- oder Einzelunterricht statt. Im sprachheilpädagogischen Unterricht werden gezielte Übungen und Aktivitäten eingesetzt, um die Sprachfähigkeiten der Kinder zu verbessern. Dazu gehören Sprechübungen, Wortschatzarbeit, Hörverstehensübungen und der Einsatz von Spielen und Geschichten.

Bei der Unterrichtsplanung werden die Unterrichtsinhalte daraufhin untersucht, ob sie z.B. grammatische Strukturen oder die Verwendung von Begriffen erfordern, die den Förderbedürfnissen eines oder mehrerer Kinder einer Lerngruppe entsprechen.

Das Ziel des sprachheilpädagogischen Unterrichts ist es, die kommunikativen Fähigkeiten der Kinder zu stärken, damit sie im schulischen und sozialen Umfeld besser zurechtkommen. Eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen Lehrkräften ist dabei wichtig, um den bestmöglichen Lernerfolg zu erzielen.

Eine große Herausforderung und zugleich Chance bietet hierbei das Lesen- und Schreibenlernen. Die Kinder lernen im Erstlesen/Erstschreiben, den Lauten Buchstaben zuzuordnen. Hierbei werden Lautgebärden mit den Schülerinnen und Schülern eingeführt und in allen Unterrichtsfächern und -stufen angewandt.

Exemplarisch kann angeführt werden, dass mehrere Kinder beim Sprechen nicht zwischen /k/ und /t/ unterscheiden. In kleinen Gruppen werden zunächst spielerische Übungen zur auditiven Unterscheidung von Wörtern wie „Kanne“ – „Tanne“ oder „Katze“ – „Tatze“ angeboten. Später übernehmen die Kinder selbst die Rolle des Sprechers oder der Sprecherin und müssen durch korrekte Artikulation Missverständnisse verhindern. Hierbei kann es notwendig werden, einzelnen Kindern durch mundmotorische Übungen das Bewegungsmuster für den Laut /k/ nahezubringen.

Lesen- und Schreibenlernen sowie das Erlernen der normgerechten Artikulation unterstützen sich gegenseitig und sind von Beginn an Inhalte des Unterrichts.

„Mit der Schrift lernen die Kinder, Sprache als gegenständliche, dauerhafte, optisch zur Verfügung stehende Sprache zu erkennen. Damit wird die Konzentration, die Aufmerksamkeit von der bedeutungs- und inhaltsbezogenen Ebene auf die Form und Struktur der Sprache ausgeweitet. Durch die Gegenständlichkeit der geschriebenen Sprache kann Sprache einer wiederholten Betrachtung und bewussten Analyse unterzogen werden, was bei der Flüchtigkeit von lautsprachlichen Äußerungen kaum möglich ist. In der Auseinandersetzung mit der Schrift werden sprachliche Regeln entdeckt, die sich rückwirkend auch positiv auf die Entwicklung der gesprochenen Sprache auswirken können.“ (Füssenich 1992)

Um den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder entsprechen zu können, bieten wir Aufgabenstellungen an, die den verschiedenen Phasen des Schriftspracherwerbs entsprechen.

Unterrichtsorganisatorische Voraussetzungen dafür sind:

  • Gezielte Förderung des selbstständigen Lernens und individuelle personenbezogene Förderung
  • Verwendung „offener“ Lehrgänge, z.B. mit einer Anlauttabelle
  • Integration von Sprachförderung und Unterricht
  • Durch die dreijährige Schuleingangsphase steht ein erweiterter zeitlicher Rahmen ohne „Sitzenbleiben“ zur Verfügung.

Elemente des Unterrichts sind:

  • Reime, Lieder, Bewegung mit Musik zur Förderung der phonologischen Bewusstheit, der Fähigkeit zur Gliederung von Wörtern, des Trainings der verbal-auditiven Merkspanne
  • Intensive Übungen zur Lautunterscheidung und zur Buchstabe-Laut-Zuordnung
  • Selbstständiges Üben auf der individuellen Entwicklungsstufe
  • Systematisches Erarbeiten eines Grundwortschatzes
  • Verfassen eigener Texte

Aber auch andere Unterrichtsfächer bieten unzählige Gelegenheiten für eine spezifische Sprachförderung:

Die Kinder lernen im Mathematikunterricht Größer-/Kleiner-Beziehungen kennen, die später mit den Zeichen < und > ausgedrückt werden. Zunächst vergleichen die Kinder ihre Körpergröße untereinander. Dabei bietet die Lehrerin die korrekte grammatische Struktur „… ist größer als …“ oder „… ist kleiner als …“ als sprachliches Modell an. Die Kinder werden dazu angehalten, diese Strukturen beim Vergleichen anzuwenden. Später bauen die Kinder Türme aus Bauklötzen etc. und vergleichen die Größe, immer unter Anwendung der grammatischen Zielstruktur.

 

Förderpläne und Förderschwerpunkte

Bezugnehmend auf die Diagnostik im Rahmen der AOSF-Verfahren werden in Förderplänen der Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache (SQ) und die daraus abgeleiteten (sonder-)pädagogischen Maßnahmen für jede Schülerin und jeden Schüler über das Schuljahr hinweg festgehalten. Der noch vorhandene sonderpädagogische Unterstützungsbedarf wird am Ende des Schulhalbjahres überprüft und von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer beschrieben.

Wenn sich der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf geändert hat, ergeben sich folgende Möglichkeiten:

  • Hinzunahme eines weiteren Förderschwerpunktes (SQ und KME, SQ und ESE) und Verbleib an der Förderschule Eickhorst
  • Wechsel des Bildungsgangs in der Förderschule Eickhorst (SQ und LE) und Verbleib an der Förderschule Eickhorst
  • Wechsel des Förderortes z.B. an eine inklusive Grundschule oder eine andere Förderschule, sofern der Förderschwerpunkt Sprache nicht mehr vorrangig ist (LE und SQ)

In diesen Fällen werden die Lehrkräfte rechtzeitig das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten suchen, um einen solchen Wechsel zu besprechen und in alle Überlegungen mit einzubeziehen (siehe auch: Übergänge in die allgemeine Schule).


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