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Schulpflegschaft

– die Vertretung aller Eltern

 Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel zweimal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule –  zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten.

Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Die Schulpflegschaft wählt eine vorsitzende Person und bis zu drei stellvertretende Personen sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft sind mit der Wahl automatisch Mitglied der Schulkonferenz.

(Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW- Das ABC der Elternmitwirkung Informationen zu Gremien, Wahlen, Elternverbänden)

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