Beratung

Eltern und Pädagoginnen/ Pädagogen können sich in der Schule Eickhorst zu folgenden Fragen individuell beraten lassen:

  •  Wie werden Kinder in der Schule Eickhorst sonderpädagogisch unterstützt?
  • Auf welche sonderpädagogischen Förderbedürfnisse ist die Schule Eickhorst spezialisiert?

  • Wie gestalten sich die Übergänge zur allgemeinen Schule?

Für eine individuelle Beratung vereinbaren Sie bitte über das Sekretariat einen Termin mit der Schulleitung!

 

Aufnahme

Die Schule Eickhorst nimmt Kinder auf, deren "Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit erheblichem subjektivem Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der Kommunikation verbunden ist" (Ausbildungsordnung für die sonderpädagogische Förderung, AO-SF).

Dazu wird vom Schulamt des Kreises Minden-Lübbecke der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt und eine Entscheidung über den Förderort getroffen.

Dies sind dabei die einzelnen Schritte:

  • Die Eltern sollten bei der Schulanmeldung die sprachlichen Probleme ihres Kindes ansprechen und mit der Schulleitung die Fördermöglichkeiten in der Grundschule erörtern. 
  • Wenn die Förderung mit den Mitteln der Grundschule nicht geleistet werden kann, können die  Eltern beim Schulamt des Kreises Minden-Lübbecke die Eröffnung eines Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beantragen. Dem Antrag sollten Gutachten von Ärzten, ein aktueller Bericht der Logopädin und nach Möglichkeit ein Bericht der Kita beigefügt werden.
  • Wenn im Antrag die Schule Eickhorst als Förderort gewünscht wird, beauftragt das Schulamt in der Regel eine Lehrkraft der Schule Eickhorst und eine Lehrkraft der zuständigen Grundschule, das Gutachten zu erstellen.
  • Dazu besuchen die beiden Lehrer/innen Ihr Kind wenn möglich in der Kita und führen dort Testverfahren zur Überprüfung der Sprache und des Lernverhaltens durch. 
  • Das Schulamt entscheidet auf Grundlage des Gutachtens, ob sonderpädagogischer Förderbedarf vor liegt und über den geeigneten Förderort.