Individuelle Entwicklungsplanung
AO-SF § 21
Förderpläne
(7) Die Lehrkräfte, die die Schülerin oder den Schüler unterrichten, erstellen
nach Beratung mit allen anderen an der Förderung beteiligten Personen
einen individuellen Förderplan. Sie überprüfen ihn regelmäßig und
schreiben ihn fort.
Die individuelle Förderplanung dient der systematischen Planung und Evaluation der Förderung und als Mittel der Kommunikation zwischen allen an der Förderung eines Kindes beteiligten Personen.